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Grundsteuer
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AGB
Zum 1. Januar 2022 wird der Grundbesitz für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet. Diese Bewertung wird ab 1. Januar 2025 als Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer verwendet. Daher ist jeder Eigentümer von Grundbesitz bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie können diese Erklärung selbst über das Elster-Portal beim Finanzamt einreichen oder Sie nutzen unseren Service. Dazu können Sie sich nachfolgend registrieren und Ihre Objekte anlegen. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und die elektronische Feststellungserklärung für Sie erstellen und einreichen. Eine verbindliche und kostenpflichtige Beauftragung unserer Kanzlei kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
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Zum 1. Januar 2022 wird der Grundbesitz für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet. Diese Bewertung wird ab 1. Januar 2025 als Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer verwendet. Daher ist jeder Eigentümer von Grundbesitz bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie können diese Erklärung selbst über das Elster-Portal beim Finanzamt einreichen oder Sie nutzen unseren Service. Dazu können Sie sich nachfolgend registrieren und Ihre Objekte anlegen. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und die elektronische Feststellungserklärung für Sie erstellen und einreichen. Eine verbindliche und kostenpflichtige Beauftragung unserer Kanzlei kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
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