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Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
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Grundsteuer
Zum 1. Januar 2022 wird der Grundbesitz für Zwecke
der Grundsteuer neu bewertet. Diese Bewertung wird
ab 1. Januar 2025 als Grundlage zur Bemessung der
Grundsteuer verwendet. Daher ist jeder Eigentümer
von Grundbesitz bis zum 31. Oktober 2022
aufgefordert, eine Feststellungserklärung elektronisch
beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie können
diese Erklärung selbst über das Elster-Portal beim
Finanzamt einreichen oder Sie nutzen unseren Service.
Dazu können Sie sich nachfolgend registrieren und Ihre
Objekte anlegen. Wir werden uns anschließend mit
Ihnen in Verbindung setzen und die elektronische
Feststellungserklärung für Sie erstellen und einreichen.
Eine verbindliche und kostenpflichtige Beauftragung
unserer Kanzlei kommt erst mit unserer
Auftragsbestätigung zustande.
Um das Anmeldungsmodul ausfüllen
zu können, benutzen Sie bitte die
Desktop-Variante dieser Seite.