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Arbeitnehmerentsendung
Die zunehmende internationale Verflechtung führt dazu, dass zwischen international
verbundenen Unternehmen in großem Umfang Arbeitnehmer entsendet werden.
In diesem Zusammenhang treten unter anderem folgende Fragen auf:
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Ist das entsendende Unternehmen oder das aufnehmende Unternehmen Arbeitgeber?
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In welchem Land ist der Arbeitslohn steuerpflichtig?
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Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten?
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Welches der beteiligten Unternehmen kann die Personalkosten geltend machen?
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Wir beraten Sie bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und bei der
Aufnahme von Arbeitnehmern aus verbundenen Unternehmen und helfen Ihnen
fachkundig bei der Gestaltung der Entsendeverträge.
+ Wir helfen Ihnen bei den steuer- und sozialversichungsrechtlichen Pflichten bei ins
Ausland oder nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmern.
Wir helfen den nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmern bei der optimalen steuerlichen
Behandlung ihrer Einkünfte.
Wir begleiten Sie durch kompetente Beratung unter anderem auf folgenden Gebieten:
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Internationale Steuerplanung mit Holdingstrukturen
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Quellensteueroptimierung
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Gewinnabgrenzungsfragen zwischen in- und ausländischem Unternehmensteil
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Verrechnungspreisgestaltung und -dokumentation
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Grenzüberschreitende Umsatzsteuerfragen
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Vorsteuervergütung
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Freistellungsverfahren
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Anmeldung von Steuerabzugsbeträgen für ausländische Künstler etc.
Weitere Informationen zum Internationalen Steuerrecht:
KANZLEISCHWERPUNKTE